Barrierefreiheitserklärung

 

Die SFBW – Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) ist bemüht, das Online-Angebot auf der Webseite sfbw.info nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Webseite sfbw.info.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir aktiv vorantreiben. Bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte der Website sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht barrierefrei, da sie nicht mit den zugrundeliegenden Vorgaben vereinbar sind:

Videos

Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel, da sie keine gesprochenen Texte enthalten. Weitere Dokumente werden barrierefrei sein, sofern es für Endkunden von Interesse ist.

Externe Daten

Nicht-barrierefreie Dokumente von Dritten werden nur dann auf der Website eingesetzt, sofern deren Inhalte einer außerordentlichen Relevanz zukommen. Der Einsatz von nicht barrierefreien Dokumenten von Dritten wird ansonsten ausdrücklich vermieden. Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts (= von Dritten) können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2026 erstellt.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, bitte gerne bei uns melden:

 

SFBW
Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg
Rosensteinstraße 37b
D-70191 Stuttgart
Tel: 0711 – 23991-0
E-Mail: kontakt@sfbw.info

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webesite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

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